Was ist Psychotherapie?

Das Österreichische Psychotherapiegesetz definiert Psychotherapie wie folgt:

§ 1. (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.

(2) Die selbständige Ausübung der Psychotherapie besteht in der eigenverantwortlichen Ausführung der im Abs. 1 umschriebenen Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten freiberuflich oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.
(Auszug aus dem Psychotherapiegesetz)

Das BMfG beschreibt Psychotherapie wie folgt:

„Die Psychotherapie ist ein Weg, psychisches Leiden und Verhaltensstörungen zu mindern oder zu heilen. Der Erfolg der Psychotherapie ist abhängig von der Zusammenarbeit von KlientIn und TherapeutIn. Die Wirksamkeit der Psychotherapie ist durch zahlreiche Studien belegt, es gibt keine Hinweise auf beeinträchtigende Wirkungen korrekt ausgeübter Psychotherapie.“

Vor diesem Hintergrund bedeutet dies, dass die Ausübung einer Psychotherapie genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstellt ist und sich aus einem theoretischen (Propädeutikum) und einem fachlich-praktischen (Fachspezifikum) Teil zusammensetzt. Dieser Lernprozess dauert zumindest 7 Jahre.

So kann Psychotherapie wörtlich übersetzt als Behandlung der Seele, Psyche bzw. von seelischen / psychischen Krankheiten verstanden werden. Hierfür werden Mittel, wie Verstehen, Sprache und Beziehung in den Vordergrund stellen. Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns.
Der Mensch in seinem gesamten Spektrum steht im Vordergrund, dh. der gesamte Kontext findet Berücksichtigung – biographische Lebensgeschichte, momentane Lebensumstände, das nahe und weiter Umfeld bzw. die sozialen Beziehungen sowie seine Rolle in der Gesellschaft.

Daher kann die psychotherapeutische Behandlung auch als umfassend bezeichnet werden, da sie sich nicht nur auf einzelne Symptome bezieht.
Die gesetzten Interventionen bzw. Behandlungsansätze basieren auf wissenschaftlichen Verfahren und erlernten Methoden und Techniken der jeweiligen methodenspezifischen Ausbildung. Ein professioneller Behandlungsprozess ist daher absichtsvoll eingesetzt – er zielt auf die Feststellung, Heilung und Linderung von psychisch verankerten Leidenszuständen ab. Im weitesten Sinne kann Psychotherapie auch als Prozess für Hilfe zur Selbsthilfe, Selbstermächtigung und Selbstwirksamkeit gesehen werden. Daher kann Psychotherapie auch eine Vorsorgemaßnahme zur Abwendung längerfristiger psychischer Störungen gesehen werden.

Psychotherapie ist aber auch mit dem Begriff Psychosomatik verknüpft, da die Psyche (Seele) und das Soma (Körper) in einem wechselwirksamen Prozess verbunden sind und sich gegenseitig beeinflussen. Diese gegenseitige Einflussnahme kann auch schädigend sein und dann spricht man von einer psychosomatischen oder somatopsychischen Problemstellung oder Störung.

Was heißt das praktisch?

Die Psychotherapeutin / der Psychotherapeut hört aufmerksam zu, fragt im richtigen Moment nach, äußert sensibel und wertschätzend seine Meinung, entwickelt gemeinsam mit der betroffenen Person Lösungen und reflektiert diese nach der praktischen Umsetzung.

In der Psychotherapie geht es zumeist um sehr persönliche Inhalte. Daher ist die Vertrauensbasis zur psychotherapeutischen Fachkraft von großer Bedeutung. Behandlungen können sowohl im Einzelsetting als auch im Gruppe stattfinden, wobei die Einzelpsychotherapie zumeist bevorzugt wird.