Handlungsempfehlungen: Stand 17.03.2020
Dringende Information des Vorstandes des STLP
Psychotherapie bietet als essentieller Gesundheitsberuf Krankenbehandlung an und ist daher auch von einer Schließung der psychotherapeutischen Praxis per Verordnung ausgenommen. Wir Psychotherapeut*innen sind daher besonders gefordert in einer Güterabwägung im jeweiligen Einzelfall zwischen unserem Beitrag zum Schutz der Bevölkerung durch Reduktion von Sozialkontakten und der seelischen Not und damit verbundenen persönlichen Behandlungsnotwendigkeit zu entscheiden.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir die psychotherapeutische Praxis geöffnet zu halten, jedoch auch dort Sozialkontakte einzuschränken und auf die Möglichkeit von Telefon- bzw. Onlineterminen zurückzugreifen. Treffen Sie die Güterabwägung zwischen seelischer Not versus Schutz vor Ansteckung möglichst im konkreten Kontakt und Dialog mit Ihren Patient*innen.
Wir zitieren dazu die Handlungsempfehlung für selbstständig tätige Gesundheitsberufe vom 16.03.2020 (GÖG – Gesundheit Österreich GmbH):
„Daher wird empfohlen, alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden. Untersuchungen und Behandlungen, die nicht dringend oder zeitgebunden sind, sollten nicht mehr durchgeführt werden. Ausnahmen ergeben sich dort, wo der Nutzen aus der Therapie das grundsätzliche Risiko, das mit einem Kontakt einhergeht, rechtfertigt. Gegebenenfalls sollten telefonische Konsultationen erfolgen. Bitte bedenken Sie, dass dies auch Therapieformen im Mehrfachsetting betrifft (z.B. Paartherapien, Familientherapien, Gruppentherapien!)“
DOWNLOAD der Handlungsempfehlungen des GÖG – Gesundheit Österreich GmbH:
-
Word-Download der Handlungsemfpfehlungen
-
PDF-Download der Handlungsempfehlungen
-
JPEG-Download der Handlungsempfehlungen
Erstellt am März 17, 2020