WICHTIGE Informationen zu den neuen Covid-Schutzmaßnahmen
Das Gesundheitsamt der steirischen Landesregierung Abteilung 8 hat auf die Anfrage des STLP zur neuen Verordnung in psychotherapeutischen Praxen wie folgt geantwortet:
- Für Psychotherapeut*innen gilt die 2G-Regel und FFP 2- Maske (nach § 12/5 nach der aktuellen Covid-Schutzmaßnahmenverordnung) oder 2,5G-Regel (2G plus PCR Test) plus FFP 2 Maske.
- Für Patient*innen und Begleitpersonen (bspw. Eltern) gilt FFP2 Maskenplficht in Räumen.
- Ausnahmen gelten laut § 20 Absatz 4: Die oben angeführten Regelungen treten für Patient*innen nicht in Kraft wenn dadurch der therapeutische oder pädagogische Prozess beeinträchtigt wäre.
Erstellt am November 16, 2021