Kontinuierliche analytische Jahresgruppe 26/27
Kontinuierliche analytische Jahresgruppe (60 Stunden): Selbsterfahrungs-Kleingruppe, anrechenbar
u.a. für Fachspezifikum Gruppenpsychoanalyse / Psychoanalytische Psychotherapie (ÖAGG) und
Fachspezifikum Psychoanalyse (APLG)
Ort: Praxisgemeinschaft Petrifelderstr. 4, 8042 Graz
Zeit: Zwischen Herbst 2026 und Sommer 2027 ca. vierzehntägig donnerstags 17.30 bis 21h (vier
Stunden, 15mal): 06.11., 19.11., 03.12., 17.12., 07.01., 21.01., 04.02., 04.03., 18.03., 01.04., 15.04.,
29.04., 13.05., 20.05., 10.06., (24.06. als allfälliger Ersatztermin). An den Daten der steirischen
Schulferien, an Feiertagen sowie den Workshops in Altaussee und Bad Gleichenberg sind keine
Termine geplant.
Leitung: Dr. Dr. P. Christian Endler, Gruppenpsychoanalytiker, Psychoanalytischer Psychotherapeut,
Gruppenanalytiker (IAG) und Lehrtherapeut (ÖAGG) – www.pcendler.at
Teilnehmer*innen: Menschen in psychotherapeutischer Aus-, Fort- und Weiterbildung
Fokus: hier und jetzt – dort und damals / ich – du – wir / Empfindung – Gefühl – Gedanke / Träume
und die Sprache des Unbewussten / Aufmerksamkeit
Kosten: für Studierende EUR 10/h, für überwiegend Berufstätige EUR 20/h
Erstkontakt und Terminvereinbarung für ein Vorgespräch: christian.endler@inter-uni.net
Erfordernisse für das Fachspezifikum GPA: Laut Rücksprache mit dem ÖAGG-GPA können die
Erfordernisse des ÖAGG-GPA-Curriculums (250 Stunden Gruppe, davon ein Teil kontinuierlich, ein
Teil geblockt) für Teilnehmer*innen aus der Steiermark durch die Teilnahme an der kontinuierlichen
Gruppe über ein Jahr (= 60 Stunden) oder auf Wunsch zwei Jahre (= 120 Stunden), plus Teilnahme an
geblockten Gruppen (z.B. in Altaussee bzw. Bad Gleichenberg) abgedeckt werden.
Ausschluss von Unvereinbarkeiten: Um Unvereinbarkeiten zwischen Teilnehmer*innen zu
vermeiden, erfahren jeweils Personen, die sich zuerst angemeldet haben, für die interne Auswahl die
Namen der weiteren Interessent*innen vor der Entscheidung über deren Zulassung. Als
Unvereinbarkeit gelten neben engen privaten v.a. beruflich-hierarchische Beziehungen;
Alltagsbeziehungen und gemeinsame Bekannte gelten nur in Ausnahmefällen als Grund für eine Unvereinbarkeit.