Newsletter – Informationen zum Kostenzuschuss und Neuerungen für die Rechnungslegung

Wir haben Sie ja bereits vor einiger Zeit über die Erhöhung des Zuschusses zur Psychotherapie informiert, welche die Trägerkonferenz der neun Gebietskrankenkassen beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger beschlossen haben.

Zur konkreten Umsetzung sind in den letzten Wochen einige Fragen aufgetaucht, weshalb wir den direkten Kontakt zur Steiermärkischen Gebietskrankenkasse gesucht haben, um transparent über den genauen Ablauf und die Vorgehensweise informieren zu können.

Für die Abrechnung des neuen Kostenzuschusses ist eine Veränderung in der Rechnungslegung erforderlich.

Konkret müssen ab sofort Einzelsitzungen mit 60 Minuten auf der Rechnung angegeben werden. Dadurch verändert sich nichts an der direkten Arbeit mit den PatientInnen im Ausmaß von 50 Minuten pro Einheit. Dokumentationszeiten und indirekte Zeiten sind damit inkludiert und argumentieren die Verrechnung von 60 Minuten. Für dahingehend ausgestellte Honorarnoten gewährt die STGKK den neuen Kostenzuschuss von € 28,00 pro Einzelsitzung.

Unsere stellvertretende Vorsitzende Frau MMag.a Ingrid Jagiello steht weiterhin im engen Austausch mit der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse und wir werden Sie in den nächsten Wochen immer zeitnah über den Stand der Umsetzung des neuen Kostenzuschusses informieren.

Satzung Psychotherapie

ACHTUNG!

Einzelsitzungen, die ab 01.01.2019 durchgeführt werden und die Angabe 50 Minuten enthalten, erhalten lt. STGKK nur mehr eine Kostenerstattung für eine Einzelsitzung mit 30 Minuten.


Erstellt am Oktober 29, 2018