Kostenerstattung für Psychotherapie im Kinder- und Jugendbereich: Stand 20.03.2020

Der Steirische Landesverband für Psychotherapie freut sich Euch/Ihnen mitteilen zu dürfen, dass mit sofortiger Wirkung eine Sonderregelung für den Bereich Psychotherapie im Kinder- und Jugendbereich gilt. Der STLP hat vor dem Hintergrund der derzeitigen Krisensituation den Antrag an das Referat für Kinder- und Jugendhilfe gestellt, sich der Sonderregelung der Sozialversicherungen anzuschließen und eine Kostenerstattung für psychotherapeutische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen, die notwendigerweise per Telefonie durchgeführt wird, für die Zeit vom 16. März bis zum 3. April 2020 zu gewährleisten.

Folgenden Wortlaut geben wir aus dem Schreiben der Abteilung 11 des Landes Steiermark „Anpassungen aufgrund § 1a StKJHG-DVO_SIG“ wieder:

„Nach Rücksprache mit dem/der fallführenden SozialarbeiterIn können die direkten Kotakte reduziert werden. Diese Reduktion ist mittels telefonischer Kontakte auszugleichen. Die konkrete Ausgestaltung der Unterstützung (Dauer und Frequenz) ist mit dem/der fallführenden SozialarbeiterIn abzustimmen.“

Die genauen Bestimmungen können direkt im Schreiben unter Punkt 2 nachgelesen werden: http://www.stlp.at/wp-content/uploads/2020/03/Anpassungen-aufgrund-§-1a-StKJHG-DVO_SIG.pdf

Achtung: Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie von 16. März bis zum 3. April 2020 und stellt natürlich für die Zeit danach kein Präjudiz dar.


Erstellt am März 20, 2020