Erneuter Hinweis auf die Handlungsempfehlungen: Stand 30.03.2020

Es handelt sich um eine wichtige Information des Vorstandes des Steirischen Landesverbandes für Psychotherapie und beinhaltet die Handlungsempfehlungen für freiberufliche Gesundheitsberufe!

Dringende Information des Vorstandes des STLP

Zusatz: Durch die am 30. März 2020 von der österreichischen Bundesregierung bekanntgegeben neuerlich verschärften Maßnahmen, weisen wir nochmals eindringlich darauf hin, Psychotherapie in der Zeit der Coroanaviruskrise nach Möglichkeit via Telefon oder Onlinediensten durchzuführen. Nur in absoluten Ausnahmefällen soll Psychotherapie weiterhin face-to-face in der Praxis stattfinden. Da es sich momentan um eine drastische Ausnahmesituation für alle Beteiligten handelt, müssen auch die Maßnahmen drastisch sein. Wir sehen aus den vielen Rückmeldungen unserer Mitglieder, dass das bereits vielfach umgesetzt wird. Wir danken Euch/Ihnen für das gemeinsame Vorgehen in der Coronakrise.

 


Psychotherapie bietet als essentieller Gesundheitsberuf Krankenbehandlung an und ist daher auch von einer Schließung der psychotherapeutischen Praxis per Verordnung ausgenommen. Wir Psychotherapeut*innen sind daher besonders gefordert in einer Güterabwägung im jeweiligen Einzelfall zwischen unserem Beitrag zum Schutz der Bevölkerung durch Reduktion von Sozialkontakten und der seelischen Not und damit verbundenen persönlichen Behandlungsnotwendigkeit zu entscheiden.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir die psychotherapeutische Praxis geöffnet zu halten, jedoch auch dort Sozialkontakte einzuschränken und auf die Möglichkeit von Telefon- bzw. Onlineterminen zurückzugreifen. Treffen Sie die Güterabwägung zwischen seelischer Not versus Schutz vor Ansteckung möglichst im konkreten Kontakt und Dialog mit Ihren Patient*innen.
Wir zitieren dazu die Handlungsempfehlung für selbstständig tätige Gesundheitsberufe vom 16.03.2020 (GÖG – Gesundheit Österreich GmbH):

„Daher wird empfohlen, alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden. Untersuchungen und Behandlungen, die nicht dringend oder zeitgebunden sind, sollten nicht mehr durchgeführt werden. Ausnahmen ergeben sich dort, wo der Nutzen aus der Therapie das grundsätzliche Risiko, das mit einem Kontakt einhergeht, rechtfertigt. Gegebenenfalls sollten telefonische Konsultationen erfolgen. Bitte bedenken Sie, dass dies auch Therapieformen im Mehrfachsetting betrifft (z.B. Paartherapien, Familientherapien, Gruppentherapien!)“

DOWNLOAD der Handlungsempfehlungen des GÖG – Gesundheit Österreich GmbH: 


Erstellt am März 30, 2020