Allgemeine Information – Impfpflicht 10.12.2021

Wir möchten für euch/Sie folgende Information veröffentlichen: (Impfgremium d. Bundeskanzleramtes)

Die aktuelle Info diesbezüglich vom Ministerium lautet folgendermaßen (Quelle: https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Haeufig-gestellte-Fragen/Corona-Schutzimpfung---Häufig-gestellte-Fragen---Impfpflicht.html):

Der entsprechende Ausnahmegrund ist mittels ärztlichem Attest anhand vorgegebenen Leitlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  zu bestätigen. Es müssen jedenfalls folgende Informationen festgehalten sein:

  • Angaben zur Personen (Name, Alter, Geschlecht etc.)

  • Angaben zum ausstellenden Arzt bzw. zur ausstellenden Ärztin

  • Angaben zum Ausnahmegrund

  • Datum des Wegfalls des Ausnahmegrundes

Zusätzlich muss der Ausnahmegrund von dazu berechtigten Ärzt:innen im Zentralen Impfregister eingetragen werden. (09.12.2021, 12:00)

Angedacht ist somit aktuell, dass Amtsärzte und ausgewählte Ärzte diese Bestätigung ausfüllen dürfen. Wer diese „ausgewählten“ bzw. lt. Ministerium „berechtigten“ Ärzte sein werden ist noch unklar.

Ausnahmegründe per 09.12.2021 siehe COVID-19-Impfungen__Wann_nicht_geimpft_wird__Version_1_Stand__09.12

 

Erstellt am Dezember 10, 2021