Allgemeine Information – Impfpflicht 10.12.2021
Wir möchten für euch/Sie folgende Information veröffentlichen: (Impfgremium d. Bundeskanzleramtes)
Der entsprechende Ausnahmegrund ist mittels ärztlichem Attest anhand vorgegebenen Leitlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu bestätigen. Es müssen jedenfalls folgende Informationen festgehalten sein:
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Angaben zur Personen (Name, Alter, Geschlecht etc.)
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Angaben zum ausstellenden Arzt bzw. zur ausstellenden Ärztin
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Angaben zum Ausnahmegrund
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Datum des Wegfalls des Ausnahmegrundes
Zusätzlich muss der Ausnahmegrund von dazu berechtigten Ärzt:innen im Zentralen Impfregister eingetragen werden. (09.12.2021, 12:00)
Angedacht ist somit aktuell, dass Amtsärzte und ausgewählte Ärzte diese Bestätigung ausfüllen dürfen. Wer diese „ausgewählten“ bzw. lt. Ministerium „berechtigten“ Ärzte sein werden ist noch unklar.
Erstellt am Dezember 10, 2021