Ab 08.11.2021! Umfassende 2G-Pflicht – Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht

Als Reaktion auf die aktuell stark steigenden Infektionszahlen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen angekündigt. Die neuen bundesweiten Regelungen, die mit 8. November 2021 in Kraft getreten sind, im Überblick:

Umfassende 2G-Pflicht

  • Überall dort, wo derzeit die 3G-Regel gilt, wird die 2G-Regel (Geimpft/Genesen) eingeführt (Ausnahme: am Arbeitsplatz bleibt die 3G-Regel bestehen):

    • Gastronomie und Nachtgastronomie

    • Hotellerie

    • körpernahe Dienstleister

    • Theater, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsäle und -arenen

    • Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab 25 Personen

  • Für den 2G-Nachweis wird eine Übergangsfrist von vier Wochen gelten, d.h. in diesem Zeitraum gilt bereits eine Impfung mit PCR-Test als Nachweis – somit braucht es in der Übergangsfrist keine Vollimmunisierung.

  • Die Gültigkeit der Impfzertifikate wird von zwölf auf neun Monate reduziert.

  • Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel, wobei der Ausbau der PCR-Testkapazitäten forciert wird, um Antigentests österreichweit durch PCR-Tests zu ersetzen.

  • Der Hochinzidenzerlass und damit Ausreisekontrollen fallen weg

Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht

  • FFP2-Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Handel, in Büchereien und Museen.


Erstellt am November 8, 2021