Informationen: Stand 16.03.2020


Kostenerstattung für Psychotherapie

In enger Zusammenarbeit mit dem ÖBVP und zahlreichen Gesprächen mit der ÖGK konnte die Vereinbarung erzielt werden, dass es für die Zeit der Coronaviruskrise eine Sonderregelung gibt, dass alle psychotherapeutischen Behandlungen, die notwendiger Weise via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind, von der ÖGK in gleicher Form honoriert werden, als wenn diese Therapien in den Praxen durchgeführt worden wäre.

Achtung: Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und stellt natürlich für die Zeit danach kein Präjudiz dar.
Stand 13.03.2020

Die Kostenerstattung für Psychotherapie gilt für alle Sozialversicherungsträger in Österreich!


Keine Anzeigepflicht Coronavirus

Stand 11.03.2020
Nach aktueller Rücksprache mit Herrn Dr. Kierein bezüglich Meldepflicht der PsychotherapeutInnen bei Verdacht auf Erkrankung/Infektion eines/einer PatientIn/KlientIn, besteht für unsere Berufsgruppe (im Gegensatz zu ÄrztInnen, Pflegepersonal udgl.) keine Anzeigepflicht beim Gesundheitsministerium.

Die PsychotherapeutInnen sollen nach besten Wissen und Gewissen und nach Güterabwegung weitere Vorgehensweisen mit den PatientInnen besprechen und diese auffordern 1450 anzurufen.

Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Gesundheitsbehörde die Begleitung und setzt die Schritte für weitere Maßnahmen.


Verhaltensempfehlungen für Psychotherapeut*innen in freier Praxis

  • Bitte halten Sie alle „normalen“ Verhaltensregeln wie Händewaschen, kein Händeschütteln, in Taschentuch oder Ellbogen niesen, Abstand halten etc. ein und hängen Sie diese gut sichtbar in der Praxis auf.
  • Regen Sie KlientInnen gleich bei der Ankunft an, sich die Hände zu waschen. Hängen Sie beim Waschbecken eine Information zum Thema „Wie wasche ich meine Hände richtig“ auf.
  • Stellen Sie Taschentücher zur Verfügung, damit KlientInnen hineinniesen können. Wenn Sie in einem Risikogebiet waren oder mit Corona-Erkrankten Kontakt hatten, sagen Sie Termine mit KlientInnen ab und ziehen Sie sich in Heimquarantäne zurück.
  • Aussetzen der Absageregel: Wenn jemand kurzfristig wegen des Coronavirus einen Termin absagt (weil er/sie ein Risikogebiet besucht hat, am Virus erkrankt ist etc.), sollte nichts verrechnet werden. Seien Sie kulant.
  • Folgenden Aushang können wir Ihnen für Ihre Praxis zur Verfügung stellen: http://www.stlp.at/wp-content/uploads/2020/03/PatientInneninformation-Coronavirus-STLP.pdf

 


Nutzung von Onlinediensten während der Coronaviruskrise

Basis der Nutzung von Onlinediensten ist die Internetrichtlinie zur psychotherapeutischen Beratung via Internet des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

Internetrichtlinie_(BMSGPK),_Stand__03.03.2020

Vor Beginn sind die PatientInnen über die eingeschränkten Möglichkeiten, die PsychotherapeutInnen in der Kommunikation via Internet haben, aufzuklären. Nach Möglichkeit sind verschlüsselte Internetdienste zu verwenden. Wählen PatientInnen dennoch eine unverschlüsselte Datenübertragung, sind sie über das diesbezügliche Risiko eines Zugriffs durch Dritte aufzuklären. Das ausdrückliche Einverständnis der KlientInnen ist einzuholen.
Es empfiehlt sich, für den Fall technischer Probleme für Internet-KlientInnen während der Einheit auch telefonisch erreichbar zu sein.
Die psychotherapeutische Tätigkeit ist – wie immer – umfassend zu dokumentieren. In die Dokumentation sind auch die Umstände der Betreuung via Internet (fachliche Begründung der Notwendigkeit, gewählter Internetdienst, Aufklärung etc.) aufzunehmen.


Absage aller Bezirkstreffen bis Ende April 2020

Wir möchten bekannt geben, dass sämtliche STLP Bezirkstreffen Graz und Steiermark und BezirkskoordinatorInnentreffen bis Ende April 2020 nicht stattfinden können.
Wir werden versuchen bis zum Sommer noch Ersatztermine anbieten zu können und informieren Sie rechtzeitig mit einer Einladung per Mail.


Absage der STLP Fortbildungen im März

Die Fortbildungsveranstaltungen des STLP im März werden aufgrund der Empfehlungen des Gesundheitsministeriums abgesagt. Es wird versucht Ersatztermine zu finden. Wir werden Sie baldigst über diese informieren. Wir bitten hierbei um Verständnis und hoffen auf baldiges Nachholen der Veranstaltungen.



Erstellt am März 16, 2020