06. 07. 2021 Grundsätzlich gilt Maskenpflicht

Folgende Informationen, die ebenso vom ÖBVP ausgegeben wurden, können wir Euch/Ihnen bzgl. des Tragens eines Mund-Nase-Schutz für Psychotherapeut*innen geben:

Als Maske im Sinne der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung gilt jede den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung (Mund-Nasen-Schutz (MNS), Stoffmaske etc.).

* Für Patient*innen gilt:

Patienten*innen, Besucher*innen und Begleitpersonen (z. B. bei Kindertherapie) müssen in der psychotherapeutischen Praxis keinen 3-G-Nachweis vorweisen. Es gilt jedoch Maskenpflicht,

ausgenommen

- „aus therapeutisch-pädagogischen Gründen“, z. B. Patient*in hat bei der Psychotherapie eklatante Probleme, wenn Psychotherapeut*in eine Maske trägt (Empfehlung: ausführliche Begründung in der Dokumentation festhalten) z .B. bei Eltern-Kind-Gruppen, wenn Babys und Kleinkinder Mimik und Mund sehen müssen.

- bei ärztlicher Bestätigung. Dann ist die höchstmögliche der folgenden Abstufungen zu verwenden: Maske > nicht eng anliegender MNS (z. B. Face Shield) > keine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung. z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder mit fortgeschrittener Demenz, Kinder mit ADHS, Asthma etc.

- das Infektionsrisiko kann durch „sonstige geeignete Schutzmaßnahmen“ minimiert werden, was höchstwahrscheinlich in den meisten Fällen möglich sein wird. z.B. durch größeren Abstand z.B (ca. 3 -4 m), häufigeres Lüften, Trennwände/Plexiglaswände und organisatorische Maßnahmen.

- für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

- für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner*innen während der Kommunikation.

* Für Psychotherapeut*innen gilt:

Es gilt Maskenpflicht,

ausgenommen

- die Psychotherapie kann „aus therapeutisch-pädagogischen Gründen“ nicht mit Maske durchgeführt werden. Begründung: z. B. Patient*in hat bei der Psychotherapie eklatante Probleme, wenn Psychotherapeut*in eine Maske trägt (Empfehlung: ausführliche Begründung in der Dokumentation festhalten). Z. B. bei Eltern-Kind-Gruppen, wenn Babys und Kleinkinder Mimik und Mund sehen müssen.

 - es liegt eine ärztliche Bestätigung vor, dass Psychotherapeut*in keine Maske tragen kann. Dann ist die höchstmögliche der folgenden Abstufungen zu verwenden: Maske > nicht eng anliegender MNS (z. B. Face Shield) > keine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung. Z. B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen etc.

Die ausgeführten Regelungen gelten auch für Gruppenbehandlungen.


Erstellt am Juli 6, 2021