Wichtige Information: Meldepflicht

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir wollen Sie aus gegebenen Anlass auf folgendes hinweisen:

Alle Änderungen eurer/Ihrer Personaldaten müssen unverzüglich dem Gesundheitsministerium mitgeteilt werden, da ansonsten die Berechtigung für Sie, als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut mit der Kassa zu verrechnen, erlöschen kann. Die ÖGK kann die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten nicht mehr verifizieren und abrechnen. Es handelt sich hier um eine Bringschuld der Psychtherapeutin bzw. des Psychotherapeuten.

Zur Änderung der Daten steht Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten unter dem folgenden Link ein entsprechendes Formular zur Verfügung:

https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z.html

Dieses ist dann umgehend per E-Mail an ipp.office@sozialministerium.at zu übermitteln ist.

Folgende Punkte sind hierbei noch zu bedenken:

1. Bei Namensänderung ist bitte eine Kopie der Heiratsurkunde beizulegen
2. Bei Erwerb eines akademischen Grades ist bitte eine Kopie des Promotions- oder Sponsionsbescheid beizulegen.
3. Bei Wiedereintragung in die Liste ist bitte eine Kopie der Berufshaftpflichtversicherungsbestätigung beizulegen.

Zusätzlich muss jede Änderung des Namens, des Berufssitzes oder des Dienstortes, jeder dauernde oder zeitweilige Verzicht auf die Berufsausübung sowie deren Einstellung, wenn sie voraussichtlich mehr als drei Monate übersteigen wird, binnen einem Monat dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mitgeteilt werden und zwar  per E-Mail an ipp.office@sozialministerium.at.

Sie können unter http://psychotherapie.ehealth.gv.at  jederzeit ihre Daten einsehen.


Erstellt am März 6, 2020