Weitere Lockerungen Information WKO ab 01. Juli 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Anbei die neue Information zu den weiteren Lockerungen:
Ab 1. Juli treten diese Regelungen in Kraft:
Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt weiterhin überall dort, wo sie auch aktuell gilt
Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben
Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben
Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben
Masken:
Lockerungen der Maskenpflicht
Ab 1. Juli 2021 ist grundsätzlich nur mehr in geschlossenen Räumen von Öffis/Handel/Museen eine MNS-Maske zu tragen
FFP2-Maskenpflicht nur mehr in wenigen Ausnahmen (z. B. für Mitarbeiter im Bereich der Alten- und Pflegeheime und Krankenanstalten in geschlossenen Räumen, sofern kein aktueller 3-G-Nachweis vorliegt)
Gastronomie & Hotellerie:
Keine Maskenpflicht mehr für Gäste sowohl indoor als auch outdoor
3-G-Nachweis erforderlich
Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt haben in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine MNS-Maske zu tragen, ausgenommen sie können einen 3-G-Nachweis erbringen
Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22. Juli 2021
(Nacht-)Gastronomie:
Ab 1. Juli 2021: mit verkleinerter Kapazität (75% Auslastung), keine Abstandspflicht mehr, 3-G-Nachweis erforderlich
Voraussichtlich ab 22. Juli 2021: keine Kapazitätsbeschränkungen
Veranstaltungen:
Anzeigepflicht ab 100 Personen
Bewilligungspflicht ab 500 Personen
Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3-G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerhebung (Ausnahme: geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeit)
Veranstaltungsregelungen gelten voraussichtlich bis inkl. 28. Juli 2021
Erstellt am Juni 30, 2021