Weitere Lockerungen Information WKO ab 01. Juli 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Anbei die neue Information zu den weiteren Lockerungen:

Ab 1. Juli treten diese Regelungen in Kraft: 

Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt weiterhin überall dort, wo sie auch aktuell gilt

Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben

Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben

Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben

Masken:

Lockerungen der Maskenpflicht

Ab 1. Juli 2021 ist grundsätzlich nur mehr in geschlossenen Räumen von Öffis/Handel/Museen eine MNS-Maske zu tragen

FFP2-Maskenpflicht nur mehr in wenigen Ausnahmen (z. B. für Mitarbeiter im Bereich der Alten- und Pflegeheime und Krankenanstalten in geschlossenen Räumen, sofern kein aktueller 3-G-Nachweis vorliegt)

Gastronomie & Hotellerie:

Keine Maskenpflicht mehr für Gäste sowohl indoor als auch outdoor

3-G-Nachweis erforderlich

Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt haben in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine MNS-Maske zu tragen, ausgenommen sie können einen 3-G-Nachweis erbringen

Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22. Juli 2021

(Nacht-)Gastronomie:

Ab 1. Juli 2021: mit verkleinerter Kapazität (75% Auslastung), keine Abstandspflicht mehr, 3-G-Nachweis erforderlich

Voraussichtlich ab 22. Juli 2021: keine Kapazitätsbeschränkungen

Veranstaltungen:

Anzeigepflicht ab 100 Personen

Bewilligungspflicht ab 500 Personen

Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3-G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerhebung (Ausnahme: geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeit)

Veranstaltungsregelungen gelten voraussichtlich bis inkl. 28. Juli 2021


Erstellt am Juni 30, 2021