Psychotherapiegesetz 2024 – PthG 2024 im Nationalrat beschlossen

Unsere Aussendung an die Mitglieder des STLP:
 

Graz, 19. April 2024

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

in der Sitzung des Nationalrats vom 17. April 2024 wurde das neue Psychotherapiegesetz 2024 - PthG 2024 beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Akademisierung der Psychotherapieausbildung und enthält neben anderem auch Konkretisierungen des Berufsbildes, der Berufsausübung und der Berufspflichten. In Aussicht genommen ist ein Inkrafttreten des PThG 2024 am 01.01.2025, ausgenommen die Regelungen für die sogenannte „Akademisierung“, die mit 01.10.2026 in Kraft treten sollen.

Als nächste Schritte in der Gesetzeswerdung folgen noch die Befassung des Bundesrates und die Kundmachung des Gesetzes. Eine Verordnung mit näheren Rahmenbedingungen soll nach der Kundmachung erlassen werden.

Wir als Vorstand des STLP konnten an diesem ehrwürdigen Tag an dieser Nationalratssitzung teilnehmen.

Wir bitten euch/Sie die Homepage des ÖBVP zu besuchen, dort gibt es weiterführende Links und es sind bereits viele FAQ zum Psychotherapiegesetz NEU eingetragen. https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtliches/psychotherapiegesetz

Mit besten Grüßen für den STLP

Aussendung an die Mitglieder des ÖBVP mit freundlicher Genehmigung für den STLP:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder, gestern war ein ereignisreicher Tag!

Der ÖBVP war im Parlament dabei als der TOP 15 PThG 2024 im Plenum verhandelt wurde. Von den Abgeordneten der Parteien wurde wohlwollend und ausführlich über das Gesetz gesprochen und dann positiv abgestimmt.

Schön, dass das Gesetz nach all den Jahren intensivem Einsatz, unzähligen Gesprächen mit verschiedenen Stakeholdern nun unter Dach und Fach ist. Wir freuen uns besonders, dass ein breiter Zugang durch zahlreiche Bachelorabschlüsse sichergestellt ist. Der dritte Ausbildungsabschnitt (postgradualer Teil), den unsere Fachgesellschaften anbieten und abwickeln werden, gewährleistet die clusterspezifische Ausbildung in Theorie, Selbsterfahrung und Supervision. Praktische Tätigkeiten in Kliniken, psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen und Lehrpraxen sowie in Praxisgemeinschaften komplettieren die zukünftige Ausbildung, die mit der staatlichen Approbationsprüfung ihren Abschluss findet. Die langen Übergangsfristen gewährleisten eine gute Verbindung zwischen derzeitiger und neuer Ausbildungsform. Auch das ist sehr zu begrüßen.

Zusätzlich bringt das neue Gesetz die Implementierung eines Gremiums für Berufsangelegenheiten, welches uns als Standesvertretung stärkt.

Anbei finden Sie die Presseaussendung des ÖBVP und die 259. Sitzung des Nationalrates zum Nachschauen:

Wir genießen und feiern dieses großartige Ergebnis. Die nächsten Aufgaben warten bereits auf uns.

Wir bedanken uns bei all unseren Mitgliedern für die zahlreiche Unterstützung, die uns in den letzten Wochen und Monaten den Rücken gestärkt hat.

In diesem Sinne verbleiben wir mit kollegialen Grüßen

Das ÖBVP-Präsidium


Erstellt am April 19, 2024