STLP Stellungnahme zur Hagio- bzw. Konversionstherapie – Artikel der Kleine Zeitung am 23.02.23

Stellungnahme zur Hagio- bzw. Konversionstherapie

Homosexualität ist keine Krankheit

Bezugnehmend auf den Artikel der „Kleinen Zeitung“ vom 23.02.2023 möchten wir als Steirischer Landesverband für Psychotherapie klarstellen, dass wir die sogenannte Hagio- bzw. Konversionstherapie aus fachlicher und ethischer Sicht auf das Schärfste in Kritik stellen. Homosexualität ist keine Krankheit!

Die Hagio- bzw. Konversionstherapie entbehrt sowohl jeglicher wissenschaftlicher Grundlage als auch jeglicher gesetzeskonformer Behandlung nach dem Psychotherapiegesetz und den darin verankerten ethischen Grundsätzen von Psychotherapeut:innen. Es ist äußerst bedenklich, dass sich praktizierende Berater:innen ebenfalls als Therapeut:innen bezeichnen, da sie aus therapeutischer Sicht mit unseriösen Methoden wie Beschwörungen, Anleitung zu Gebeten und Reliquienverehrung arbeiten. Patient:innen werden mit Schuldzuweisungen und Schamgefühlen belastet, da in den Beratungsgesprächen fälschlicherweise behauptet wird, dass Homosexualität „geheilt“ werden könne.

Dies hat nichts mit der im Psychotherapiegesetz verankerten Ausübung eines Heilberufes, wie Psychotherapeut:innen ihn täglich durchführen, zu tun. Somit sind Psychotherapie und Hagio- bzw. Konversionstherapie klar zu unterscheiden und zu trennen.

Der Steirischer Landesverband für Psychotherapie weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Hagio- bzw. Konversionstherapie gefährliche psychische Krisen bei den Patient:innen hervorrufen kann. Wir fordern deshalb die gesetzliche Schließung aller Institutionen, die Hagio- bzw. Konversionstherapie anbieten, mit dem daraus resultierenden Ausübungsverbot dieser schädigenden Vorgehensweise.

Gesetzesreform längst überfällig 

Im Sinne des derzeit gültigen Psychotherapiegesetzes aus dem Jahr 1991 ist die Ausübung der Psychotherapie zwar klar definiert und bedeutet laut §1 „die umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden“. Allerdings scheint diese Regelung in der Praxis nicht auszureichen, da die Hagio- und Konversionstherapie trotz fehlender wissenschaftlicher und ethischer Grundlage bis dato nicht strafrechtlich verfolgt wird.

Der Antrag auf gesetzliche Untersagung der praktizierenden Hagio- und Konversionstherapie liegt dem Justizministerium bereits seit rund zwei Jahren vor. Es ist uns als Berufsgruppe der Psychotherapeut:innen völlig unverständlich, dass dieser nicht endlich bearbeitet wird. Der Gesetzgeber ist zu raschem Handeln aufgefordert, um weiteren Schaden an den Patient:innen und am Ansehen der Berufsgruppe der Psychotherapeut:innen zu verhindern.

Bedarfsliste für Psychotherapie

Menschen, die bereits durch die Hagio- bzw. Konversionstherapie geschädigt wurden, sind herzlich eingeladen, sich auf unserer Bedarfsliste für Psychotherapie (www.stlp.at/bedarfsliste) einzutragen. Wir werden uns bemühen, möglichst rasch entsprechende Hilfestellungen anzubieten.

Zudem wird der Steirische Landesverband für Psychotherapie in Zukunft verstärkt mit Organisationen zusammenarbeiten, die sich für die Rechte von homo- und transsexuellen Menschen einsetzen. Diese Kooperationen und die Aufklärung der Gesellschaft bieten große Chancen, um Menschen endlich aus dem Käfig veralteter Rollenbilder und stigmatisierter sexueller Identitäten zu befreien.

Artikel erscheint in Kürze in der Kleine Zeitung

in Kooperation mit https://www.homo.at/


Erstellt am März 3, 2023