Mitgliedschaft
Alle Mitglieder des STLP sind zugleich Mitglieder des ÖBVP. Infolge der Reintegration des STLP in den ÖBVP ergeben sich für bestehende und zukünftige Mitglieder vorrangig Veränderungen bezüglich des Antrags auf Mitgliedschaft und Leistungen des ÖBVP wie beispielsweise die Gruppenversicherung (ab 1. Juli 2024).
STLP- und ÖBVP-Mitgliedschaft: ein Beitrag, zwei Mitgliedschaften
Die Mitgliederabstimmung des STLP im März 2024 ergab 94 % Zustimmung für die Reintegration des STLP in den ÖBVP. Seit 1. Juli 2024 ist der STLP daher wieder Teil des ÖBVP.
Für unsere Mitglieder bedeutet das: Mit einem Mitgliedsbeitrag können die Vorteile von zwei Verbänden genutzt werden. Alle ordentlichen und außerordentlichen STLP-Mitglieder, die natürliche Personen sind, sind zugleich Mitglieder des ÖBVP.
Zusätzlich zu allen Mitgliedervorteilen des ÖBVP stehen ihnen selbstverständlich auch weiterhin alle Vorteile und Angebote des STLP wie gewohnt zur Verfügung (öffentliches Profil, Newsletter, Veranstaltungen, Bezirkstreffen, Vordrucke etc.).
Die Mitgliederverwaltung, die Einhebung des Mitgliedsbeitrags und die Agenden der Gruppenversicherungen (Berufshaftpflicht/Rechtsschutz) werden nun vom ÖBVP wahrgenommen. Allfällige Anfragen rund um die Mitgliedschaft bitte vertrauensvoll an den ÖBVP richten: mitglieder@psychotherapie.at.
Eine Übersicht aller zusätzlichen Vorteile, die Ihnen die Mitgliedschaft im Steirischen Landesverband für Psychotherapie bietet, finden Sie unter "Leistungen".
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im STLP und im ÖBVP
- In die Liste des BMSGPK eingetragene Psychotherapeut:innen
- Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision
- Pschotherapeut:innen in Ausbildung
- Überwiegender Dienstort, Berufssitz oder Wohnort im Bundesland Steiermark
Höhe der Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Generalversammlung des ÖBVP festgelegt. Am 14. Juni 2025 wurden in der Generalversammlung für Einzelmitglieder folgende Mitgliedsbeiträge beschlossen (geltend ab 01.01.2026).
| Ordentliche Mitglieder | |
|---|---|
| Eingetragene Psychotherapeut:innen | € 396,00 / p.a. |
| Aufnahmegebühr | € 85,00 |
| Ausbildungskandidat:innen | |
| Aufnahmegebühr | keine |
| Studierende und Ausbildungskandidat:innen vor dem Status | € 67,00 / p.a. |
| Psychotherapeut:innen im Status | € 133,00 / p.a. |
Der Mitgliedsbeitrag wird vom ÖBVP vorgeschrieben und eingehoben.
Tipp
Der ÖBVP/STLP-Mitgliedsbeitrag ist bei Ihrer jährlichen Arbeiternehmer:innenveranlagung unter den Werbungskosten "Sonstige Beiträge zu Berufsverbänden" absetzbar.
Versicherungen
Seit 01.01.2016 benötigen alle eingetragenen Psychotherapeut:innen gesetzlich verpflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung. Der aufrechte Versicherungsschutz muss dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen vorgelegt werden.
Spezielle Angebote der Generali Versicherung mit Sonderkonditionen für ÖBVP-Mitglieder finden Sie auf der Website des ÖBVP.
An- und Abmeldungen erfolgen ausschließlich über den ÖBVP.