Magistrat Graz - Beilage zum Ansuchen für das 2. Jahr der PSYCHOTHERAPIE bzw. PSYCHOLOGISCHEN BEHANDLUNG
Auszufüllen vom Psychotherapeuten/von der Psychotherapeutin
Nach dem Ende des ersten Behandlungsjahres ist eine Weiterführung der PSYCHOTHERAPIE bzw. der PSYCHOLOGISCHEN BEHANDLUNG erst nach Zustimmung des Jugendamtes möglich. Eine Verlängerung über das 2. Jahr hinaus ist derzeit nicht vorgesehen.
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