Magistrat Graz - Forderungsabtretung - Vorfinanzierung
Mit einer Forderungsabtretung (von den Eltern bzw. Erziehungberechtigten unterschrieben), die jeder monatlich einzureichenden Rechnung beigelegt werden muss, kann der Zuschuss des Jugendamtes direkt an den/die PsychotherapeutIn zur Auszahlung kommen ohne von der Familie vorfinanziert zu werden.
Eine Reihe von Bezirken der Steiermark sieht diese Form der Forderungsabtretung leider noch nicht vor; das Magistrat Graz ermöglicht diese für die Familien hilfreiche Vorgangsweise schon seit längerer Zeit.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Magistrat Graz - Forderungsabtretung - Vorfinanzierung (pdf - zum DRUCKEN) | 74.64 KB |
| Magistrat Graz - Forderungsabtretung - Vorfinanzierung (doc - zum AUSFÜLLEN) | 37.5 KB |
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