Magistrat Graz - Forderungsabtretung - Vorfinanzierung

Mit einer Forderungsabtretung (von den Eltern bzw. Erziehungberechtigten unterschrieben), die jeder monatlich einzureichenden Rechnung beigelegt werden muss, kann der Zuschuss des Jugendamtes direkt an den/die PsychotherapeutIn zur Auszahlung kommen ohne von der Familie vorfinanziert zu werden.
Eine Reihe von Bezirken der Steiermark sieht diese Form der Forderungsabtretung leider noch nicht vor; das Magistrat Graz ermöglicht diese für die Familien hilfreiche Vorgangsweise schon seit längerer Zeit.

AnhangGröße
Magistrat Graz - Forderungsabtretung - Vorfinanzierung (pdf - zum DRUCKEN)74.64 KB
Magistrat Graz - Forderungsabtretung - Vorfinanzierung (doc - zum AUSFÜLLEN)37.5 KB