Land Stmk - Erstansuchen Kinder- und Jugendlichen - PSYCHOTHERAPIE bzw. PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG

Auszufüllen durch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte

Damit der Kostenzuschuss des Landes Steiermark für PSYCHOTHERAPIE bzw. PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG im Rahmen der "Sozialen Dienste" gewährt werden kann, ist es erforderlich umgehend(!) den ausgefüllten Antrag an das Jugendamt der entsprechenden Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln.
Zusätzlich ist eine Bestätigung der Sozialversicherung beizulegen, dass die ersten 10 Psychotherapieeinheiten vom Sozialversicherungsträger bewilligt sind (Dies ist lediglich eine Formsache und kann auch unmittelbar am Schalter in Empfang genommen werden).
Die meisten Bezirkshauptmannschaften möchten darüber hinaus auch einen Therapieplan, den Sie vom Psychotherapeuten / von der Psychotherapeutin erhalten.

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