Hon.-Prof. Michael Kierein wird im Workshop aus gegeben Anlass zu folgenden Fragestellungen Bezug nehmen:
- Fragen der Verschwiegenheits-, Anzeige‑ und Meldepflicht, vor allem im Hinblick auf das Kindeswohl sowie im Hinblick auf den aktuellen Stand der Entwicklungen zur Anzeigepflicht für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aufgrund des „Gewaltschutzgesetzes 2019“
- Fragen der Zeugenpflicht und der Aussageverweigerung bei Gericht (StPO und ZPO)
- Fragen zum Berufsschutz, insbesondere im Hinblick auf die verschiedenen Vorbehaltsbereiche in der Psychotherapie, insbesondere zur Berufsbezeichnung
- Fragen der Aufklärungspflicht
- Fragen der Dokumentationspflicht
- Fragen der Zusammenarbeit im Rahmen der Kooperationspflicht
Die Veranstaltung findet im Steiermarkhof, Ekkehard-Hauer-Straße 33 8052 Graz, statt!
Zur Person:
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien; Honorarprofessor an der Sigmund Freud PrivatUniversität für den Bereich „Psychotherapiewissenschaft“; Leiter der Abteilung für Rechtsangelegenheiten ÄrztInnen, Psychologie, Psychotherapie und Musiktherapie im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen: Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen im Bereich der psychosozialen Gesundheitsversorgung; stv. Vorsitz im Psychologenbeirat und Psychotherapiebeirat, Mitglied im Beirat für Mediation; Lehrbeauftragter im Rahmen der Universitäten Innsbruck, Klagenfurt und Wien, der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Träger des Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich.
Workshop: 5 Fortbildungspunkte
Unterlagen zum Vortrag: ⇒Scriptum Fortbildung 05 02 2020 Dr. Kierein
Dr. Kierein hat uns dankenswerterweise diese Unterlagen bereits zur Verfügung gestellt. Es besteht die Möglichkeit zur Dursicht oder zum Ausdruck zur persönlichen Verwendung.