Erinnerung zu Neuerungen für die Rechnungslegung – STLP Newsletter
Erinnerung zu Neuerungen für die Rechnungslegung
(Newsletter 29. 10. 2018, Nachweisung der Kostenzuschüsse )
In Gesprächen mit der STGKK wurde dem STLP rückgemeldet, dass Einzelsitzungen auf vielen Rechnungen nach wie vor mit 50 Minuten ausgestellt werden.
In diesen Fällen wird den einreichenden PatientInnen der Kostenzuschuss nicht erstattet.
Für die Abrechnung des neuen Kostenzuschusses ist eine Veränderung in der Rechnungslegung erforderlich.
Konkret müssen ab sofort Einzelsitzungen mit 60 Minuten auf der Rechnung angegeben werden. Dadurch verändert sich nichts an der direkten Arbeit mit den PatientInnen im Ausmaß von 50 Minuten pro Einheit. Dokumentationszeiten und indirekte Zeiten sind damit inkludiert und argumentieren die Verrechnung von 60 Minuten.
Dies wurde mit der STGKK so in persönlichen Gesprächen und auch schriftlich vereinbart. Für dahingehend ausgestellte Honorarnoten gewährt die STGKK den neuen Kostenzuschuss von € 28,00 pro Einzelsitzung.
Satzung Psychotherapie (002)
Für den STLP Mag. (FH) Sebastian Lehofer, MSc. (Vorsitzender)
Erstellt am Februar 7, 2019