1. Antrag zu den Statuten des ÖBVP
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, wie wichtig es ist, dass die Landesverbände vom Stimmengewicht her deutlich aufgewertet werden. Gerade die Landesverbände sind es, die den direkten Kontakt zu den Mitgliedern halten, in der Region vernetzt sind und darüber hinaus meist am Besten darüber informiert sind, welche Fragen und Probleme die Mitglieder haben.
Da die Länderdelegierten im Bundesvorstand nur etwas mehr als 40% des Stimmengewichtes haben, können die LFO-Delegierten im BUVO jederzeit überstimmt werden. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, wie schnell dadurch Unzufriedenheiten entstehen und die sehr individuelle Arbeit und Vorstellungen der Länder im Leitungsgremium des ÖBVP nur begrenzt – in jedem Fall zu wenig - berücksichtigt werden.
Darum stelle ich folgenden Antrag:
§ 11. Der Bundesvorstand (BUVO)
Die AKTUELLEN Statuten
(1) Der Bundesvorstand besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern: sieben Delegierten aus dem LFO, fünf Delegierten aus dem AMFO, zwei Delegierten aus dem KFO und drei Präsidiumsmitgliedern. Zwei weitere Präsidiumsmitglieder haben Sitz, aber keine Stimme...(Rest unverändert)
(4) Der Bundesvorstand ist bei Anwesenheit von 14 Mitgliedern beschlussfähig.....
sind in die NEUEN Wortlaut zu ändern:
(1) Der Bundesvorstand besteht aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern: neun Delegierten aus dem LFO, einem Delegierten aus dem AMFO, einem Delegierten aus dem KFO und einem Präsidiumsmitglied. Zwei weitere Präsidiumsmitglieder haben Sitz, aber keine Stimme... (Rest unverändert)
Der Bundesvorstand ist bei Anwesenheit von 9 Mitgliedern beschlussfähig.
§ 13. Das Länderforum (LFO)
Antrag: Streichung des in ROT markierten Wortlautes:
(1) Das Länderforum besteht aus den von den Ländern entsandten Delegierten mit folgender Sitz und Stimmverteilung: je ein/e Delegierte/r aus Burgenland, Kärnten, Vorarlberg (wobei jeweils ein/e zweite/r KollegIn beratend, ohne Stimm- und Antragsrecht anwesend sein kann), je zwei Delegierte aus NÖ, OÖ, Salzburg, Tirol, Steiermark und fünf Delegierte aus Wien sowie ein Präsidiumsmitglied ohne Stimmrecht; die Regelung der Zusammenarbeit mit dem Präsidiumsmitglied erfolgt in der Geschäftsordnung. Für die Mitglieder des LFO ist eine zweijährige Funktionsperiode vorgesehen.
Antrag: Einfügung des in ROT markierten Wortlautes
(2) Die Entsendung der Delegierten erfolgt durch den jeweiligen Landesvorstand nach folgendem Prozedere: Entweder entsendet der Landesvorstand aus dem Kreis der gewählten Vorstandsmitglieder oder Personen, die ausschließlich für die Funktion der Delegation in das Länderforum von der Landesversammlung gewählt sind, wobei Bedacht zu nehmen ist, dass aus jedem Bundesland zumindest ein Landesvorstandsmitglied in das LFO delegiert sein muss – nach Möglichkeit der/die Landesvorsitzende. Für jede/n Delegierte/n muss eine/ein StellvertreterIn entsprechend bestimmt werden und vom Vorstand ebenfalls zu Beginn der Funktionsdauer genannt werden.
§ 15. KandidatInnenforum (KFO)
Die AKTUELLEN Statuten:
(1) … Für die Entsendung in das KFO ist eine persönliche ÖBVP-Mitgliedschaft nicht erfor- derlich. Die/der Vorsitzende des KFO, ebenso die BUVO-Delegierten und ihre jeweiligen StellvertreterInnen müssen jedoch Mitglieder im ÖBVP sein.
sind in den NEUEN Wortlaut zu ändern:
(1) … Für die Entsendung in das KFO ist eine persönliche ÖBVP-Mitgliedschaft nicht erfor- derlich. Die/der Vorsitzende des KFO, ebenso der/die BUVO-Delegierte und ihr/sein jeweiliger StellvertreterIn müssen jedoch Mitglieder im ÖBVP sein.
2. Antrag zu den Statuten des ÖBVP
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass kein triftiger Grund dafür vorgelegen ist, das Präsidium auf 5 Personen auf zu stocken. Allein der Vizepräsident ist in der letzten Wahlperiode im Bundesvorstand nie bzw. kaum in Gremiensitzungen anwesend gewesen (lediglich einmal bei einer Vormittagsklausur) – nicht einmal bei Generalversammlungen. Die gute personelle Ausrüstung des Bundesbüros ist eine effiziente Unterstützung der/des PräsidentIn, des/der SchriftführerIn und des/der KassiererIn (der ohne eine qualifizierte Buchhaltungskraft, ohnehin nicht auskommt).
Darum stelle ich folgenden Antrag:
§ 12. Das Präsidium
Die AKTUELLEN Statuten:
(1) Das Präsidium besteht aus fünf Mitgliedern: der/dem PräsidentIn, der/dem 1. und 2. VizepräsidentIn, der/dem SchriftführerIn und der/dem KassierIn...
sind in den NEUEN Wortlaut zu ändern:
Das Präsidium besteht aus drei Mitgliedern: der/dem PräsidentIn, der/dem 1. und 2. VizepräsidentIn, der/dem SchriftführerIn und der/dem KassierIn...
gez. Mag. Alexander Sadilek. 15.5.2010