PsychotherapeutInnen finden in diesem Infoblatt alle relevanten Informationen zur Mitgliedschaft im ÖBVP - dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie.
Der Antrag kann sowohl an den ÖBVP direkt, als auch an den STLP (Steirischer Landesverband für Psychotherapie) zur Weiterleitung an den ÖBVP gerichtet werden.
KollegInnen, die den Verlängerungsantrag für Psychotherapie im Rahmen von Netzwerk Psychotherapie Steiermark nicht handschriftlich ausfüllen wollen, können nun direkt am Computer die Daten einsetz
Dieser Antrag dient zur Einholung der Genehmigung für psychotherapeutische Behandlungen ab der 11. Psychotherapiesitzung im Rahmen der "ZUSCHUSSREGELUNG" (dzt. € 21,80 pro Einheit).
Auf diesem Formblatt kann der behandelnder Arzt bestätigen, dass die vorgeschriebenen ärztliche Untersuchung im Zusammenhang mit der Psychotherapie stattgefunden hat.
Auszufüllen von PsychotherapeutInnen
Die gültige Polizze zur Berufshaftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung für PsychotherapeutInnen inklusive Versicherungsbedingungen.
Die Statutenänderung wurde vom Vereins- und Versammlungsreferat der Bundespolizeidirektion Graz am 12.9.2008 genehmigt.