Die Informationsblätter fassen die Voraussetzungen zusammen, unter denen die Krankenkassen einen Zuschuss zur Psychotherapie in Höhe von dzt. € 21,80 gewähren. Ebenso werden die Schritte aufgezeigt, die dann eingeleitet werden können, wenn die Sozialversicherungsträger die Bezahlung des Zuschusses verweigern.
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