Auszufüllen durch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
Damit der Kostenzuschuss des Magistrats Graz für PSYCHOTHERAPIE bzw. PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG im Rahmen der "Sozialen Dienste" gewährt werden kann, ist es erforderlich umgehend(!) den ausgefüllten Antrag an das Jugendamt des Magistrats Graz zu übermitteln. Zusätzlich ist eine Bestätigung der Sozialversicherung beizulegen, dass die ersten 10 Psychotherapieeinheiten vom Sozialversicherungsträger bewilligt sind (Dies ist lediglich eine Formsache und kann auch unmittelbar am Schalter in Empfang genommen werden). Weiters ist ein Therapieplan beizulegen, den Sie vom Psychotherapeuten / von der Psychotherapeutin erhalten.
| Anhang | Größe |
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| Magistrat Graz - Erstansuchen Kinder- und Jugendlichen - PSYCHOTHERAPIE bzw. PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG (pdf) | 126.51 KB |