Betriebsunterbrechungen, Umsatzausfälle, Härtefallfonds: Stand 23.03.2020
Psychotherapeut*innen sind in der aktuellen Situation mit teilweise massiven Umsatzausfällen und teilweise auch Betriebsunterbrechungen konfrontiert. Das löst Verunsicherung und existentielle Ängste aus.
Der STLP setzt sich einerseits aktiv für finanzielle Unterstützungsmaßnahmen von Psychotherapeut*innen in freier Praxis ein und informiert zum Thema um Möglichkeiten und den aktuellen Stand der Dinge aufzuzeigen:
1. Die Haftung von Betriebsunterbrechungsversicherungen ist sehr individuell. Eine Klärung der Abdeckung von Einkommensaufällen kann nur im jeweiligen Einzelfall mit der Versicherung geklärt werden.
2. Die Regierung hat angekündigt einen Härtefonds für Kleinst- bzw. Einpersonenunternehmen einzurichten. Der STLP hat diesbezüglich in einem Schreiben an Bundesministerin Schramböck und Bundesminister Anschober auf die besondere Situation der Psychotherapeut*innen als essentielle Player im Gesundheitsbereich aufmerksam gemacht und um Auskunft über Höhe und Antragsstellung der geplanten Unterstützung ersucht. Nähere Informationen folgen, sobald wir dazu mehr Informationen haben.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/coronavirus_in_oesterreich
3. Sozialversicherungsbeiträge können bei der SVS mittels Antrag zinsenfrei gestundet werden.
4. Steuerzahlungen können beim Finanzamt mittels Antrag zinsenfrei gestundet werden:
SVS unterstützt Unternehmer mit Ratenzahlung und Stundung der Beiträge
Weitere wichtige Informationen zu den Härtefallfonds
Im Nationalrat wurde am 20.03.2020 beschlossen, dass alle Kleinunternehmen und damit zum Beispiel auch jene die freiberuflich im Gesundheitsdienst tätig sind, finanzielle Unterstützung beantragen können.
Nach Angaben von der amtierenden Arbeitsministerin können Anträge zum Härtefalfonds der Bundesregierung auch Personen, die nicht Mitglieder der Wirtschaftskammer (WKO) sind, über diese abgewickelt werden. Informationen finden Sie hier:
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
EMPFEHLUNG: Der STLP empfiehlt zusätzlich sich beim Newsletter der Wirtschaftskammer anzumelden. Hier werden Sie aktuell und schnell über die neuen Maßnahmen informiert.
Erstellt am März 23, 2020