Aktuelle Informationen zu Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des STLP – Generaliversicherung: Stand 20.03.2020

1)  Information zur Betriebshaftpflichtversicherung

2003 Information zur Betriebshaftpflichtversicherung

2)  Informationen zur Betriebsrechtsschutzversicherung

2003 Informationen zur Betriebsrechtsschutzversicherung

Die Deckungen aus der Betriebshaftpflicht- und Betriebsrechtsschutzversicherung haben keinerlei ! Bezug zu der derzeitigen Krise, aus diesen Versicherungen ist in diesem Zusammenhang keinerlei Versicherungsleistungen gegeben.

Bei den individuell vereinbarten  Betriebsunterbrechungsvorsorge kann es zu einer Leistung kommen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

- natürlich wenn das Mitglied selbst erkrankt ist.

- wenn es für den Betrieb des versicherten Mitglieds einen  individuellen Isolationsbescheid mit Bezug auf das Epidemiegesetz gibt

- oder wenn es über für das Gebiet in dem sich das versicherte Mitglied befindet behördlich verhängte Maßnahmen gibt  die eine Betriebsweiterführung untersagen

3)  Informationen zur individuell zu vereinbarenden Betriebsunterbrechungsvorsorge

2003 Informationen zur individuell zu vereinbarenden Betriebsunterbrechungsvorsorge

In diesen Fällen bitte Kontaktaufnahme mit Herrn Thomas Pambalk um die Ansprüche sicher stellen zu können.

Thomas Pambalk Direktor im Aussendienst Akademischer Finanzdienstleister M +43 676 82514172
generali.at/thomas.pambalk generali.at generalibank.at
 

Erstellt am März 20, 2020